Entsorgung
Lizenzierung von Verpackungen gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG)
Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) und löst damit die zuvor gültige 5. Novelle der Verpackungsverordnung ab. Das Verpackungsgesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen sowie deren Finanzierung. Alle Hersteller und Vertreiber stehen in der Pflicht, welche Verpackungen mit Ware befüllen und in Verkehr bringen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.
Private Endverbraucher oder vergleichbare Anfallstellen sind z.B. Gaststätten, Krankenhäuser, Handwerks- oder Landwirtschaftliche Betriebe, deren Verpackungsabfälle mittels haushaltsüblichen Sammelgefäßen im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 01.07.2022 eine Änderung im Verpackungs-Gesetz (VerpackG) greift, die auch für Sie wichtig ist. Ab diesem Termin muss jeder Marktteilnehmer beim Verpackungsregister LUCID registriert sein, der mit Ware befüllte und somit lizenzpflichtige Verpackungen, die üblicherweise beim privaten Endverbraucher oder den vergleichbaren Anfallstellen als Verpackungsmüll anfallen, vertreibt. Dies ist unabhängig davon, ob Sie Ihre Lizenzpflichten teils oder auch zu 100 % an uns oder andere Vorvertreiber delegiert haben. Sie müssen sich selbst einmalig unter verpackungsregister.org registrieren.
Sie können die von Ihnen in den Verkehr gebrachten Verpackungen bei uns oder selbst bei einem anerkannten Anbieter im dualen System lizenzieren.