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Lizenzierung von Verpackungen gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG)

Seit dem 01.01.2019 gilt das Verpackungsgesetz (VerpackG). Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen sowie deren Finanzierung. Alle Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen mit Ware befüllen und in Verkehr bringen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, stehen in der Pflicht.

Private Endverbraucher oder vergleichbare Anfallstellen sind z. B. Gaststätten, Krankenhäuser, Handwerks- oder landwirtschaftliche Betriebe, deren Verpackungsabfälle mittels haushaltsüblichen Sammelgefäßen im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können.

Wichtiger Hinweis zu Ihren Pflichten als Gastronom/Gewerbetreibender: Seit dem 01.07.2022 gilt eine erweiterte Registrierungspflicht. Jeder Marktteilnehmer, der mit Ware befüllte Verpackungen vertreibt, muss zwingend im Verpackungsregister LUCID (verpackungsregister.org) registriert sein.

Um maximale Transparenz für Sie zu schaffen, informieren wir Sie wie folgt über die Aufteilung der Lizenzierungspflichten bei Ihren Bestellungen in unserem Shop:

1. Versandverpackungen (Transportverpackungen): Die Pflichten für alle Versandverpackungen, in denen wir unsere Artikel an Sie verschicken (z. B. Versandkartons, Klebeband, Füllmaterial), übernehmen wir. Diese Verpackungen sind durch uns bereits ordnungsgemäß bei einem dualen System lizenziert. Hier müssen Sie nichts weiter tun.
2. Serviceverpackungen (Unsere Verkaufsartikel wie Boxen, Becher etc.): Die von uns angebotenen unbefüllten Verpackungen gelten rechtlich als Serviceverpackungen. Da Sie diese erst in Ihrem Betrieb mit Speisen oder Getränken befüllen und an den Endverbraucher abgeben, gelten Sie rechtlich als „Letztvertreiber“. Wir bieten für diese Serviceverpackungen keine Vorbeteiligung (Lizenzierung) über unseren Shop an. Sie sind daher gesetzlich verpflichtet, die Systembeteiligung für diese erworbenen Artikel selbst bei einem anerkannten Anbieter (duales System) vorzunehmen und Ihre Mengen in Ihrem eigenen LUCID-Konto zu melden.