Lizenzierung von Verpackungen gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG)
Seit dem 01.01.2019 gilt das Verpackungsgesetz (VerpackG). Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen sowie deren Finanzierung. Alle Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen mit Ware befüllen und in Verkehr bringen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, stehen in der Pflicht.
Private Endverbraucher oder vergleichbare Anfallstellen sind z. B. Gaststätten, Krankenhäuser, Handwerks- oder landwirtschaftliche Betriebe, deren Verpackungsabfälle mittels haushaltsüblichen Sammelgefäßen im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können.
Wichtiger Hinweis zu Ihren Pflichten als Gastronom/Gewerbetreibender:
Seit dem 01.07.2022 gilt eine erweiterte Registrierungspflicht. Jeder Marktteilnehmer, der mit Ware befüllte Verpackungen vertreibt, muss zwingend im Verpackungsregister LUCID (verpackungsregister.org) registriert sein.
Um maximale Transparenz für Sie zu schaffen, informieren wir Sie wie folgt über die Aufteilung der Lizenzierungspflichten bei Ihren Bestellungen in unserem Shop: